Aufsichtsbehörde: Magistratische Bezirksamt für den 11. Bezirk Gerichtsstand: Handelsgericht Wien
Gewerbe: Gewerbe für Räumungen wertlosen Gutes aus Wohnungen, Häusern, Kellern, Dachböden, Höfen, Garagen, Geschäftslokalen und Industrieanlagen unter Ausschluss der dem Handelsgewerbe und Handelsagenten, Güterbeförderungsgewerbe und sonstigen reglementieren Gewerben vorbehaltenen Tätigkeiten (Entrümpler).
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern,deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt.